Rechtsanwaltskanzlei Tobias N. Helfert

Deutschlandweit tätige Schuldnerberatung  
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Wir handeln grundsätzlich sofort und ohne  Wartezeiten. Unser Ziel ist eine schnelle
 Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wenn sich anderweitig eine für Sie
 tragbare Lösung nicht verwirklichen läßt.

Der Ablauf einer Schuldenbereinigung in vier Schritten :

1. Der Anfang

Sie haben uns den Auftrag erteilt, die Kosten des Verfahrens sind transparent geklärt.
Wir erstellen eine Übersicht über die Gläubiger und deren jeweiligen Verfahrensvertreter
anhand der uns von Ihnen überlassenen Unterlagen. Wir ermitteln die Gesamtschulden
und prüfen Möglichkeiten einer Gesamtrate anhand Ihres Einkommens unter
Berücksichtigung aller weiteren notwendigen Lebenshaltungskosten.

 2. Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern
Nach Eingang der Unterlagen in unserer Kanzlei, werden wir Ihre Gläubiger anschreiben
und mitteilen, dass wir Sie rechtlich in der Angelegenheit einer Schuldenbereinigung vertreten.
Wir stellen Ihren Gläubigern anhand einer vorläufigen Gläubigerübersicht die gegenwärtige
Einnahmen / Ausgabensituation dar.
Weiterhin werden wir Ihre Gläubiger bitten, uns die aktuelle Höhe ihrer offenen Forderungen
nebst Kosten und Zinsen mitzuteilen.

3. Der Schuldenbereinigungsplan
Die Kanzlei erarbeitet danach zusammen einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
Daraufhin wird Ihren Gläubigern ein Angebot unterbreitet, wie Ihre Schulden bereinigt
werden sollen, z.B. Ratenzahlungen, Stundungen, Erlass oder Teilerlass, etc…
Bei diesen Verhandlungen streben wir Schuldenfreiheit nach spätestens 6 Jahren an.


4. Das Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung
Lässt sich keine Einigung mit Ihren Gläubigern erzielen, besteht die Möglichkeit auf Eröffnung
des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird
durch unsere Kanzlei ein Antrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht für Sie gestellt.
Stufe drei – Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches -  ist hierbei jedoch zwingende
Voraussetzung.


ACHTUNG
– viel Anbieter lassen Sie mit diesem unübersichtlichen Antragsverfahren allein.
Diese Anbieter leisten nur den außergerichtlichen Einigungsversuch undstellen Ihnen
über dessen Scheitern die „Bescheinigung einer geeigneten Stelle“ aus.



Die Restschuldbefreiung wird ebenfalls durch uns mit Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens beantragt. Gleichsam die Stundung der gerichtlichen Verfahrenskosten.
Nach einer Wohlverhaltensphase (diese läuft 6 Jahre) können  Sie dann von Ihren Schulden
durch das Insolvenzgericht befreit werden.

In der Praxis ist entgegen aller Versprechungen kaum damit zu rechen, dass es zu  einer
außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern auf der Basis eines Planes und einem
Schuldenerlass nach sechs Jahren kommt. Von der Mandantsübernahme  durch uns bis
zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim jeweils zuständigen  Insolvenzgericht
durch uns vergehen regelmäßig sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit werden sie oftmals
noch nicht einmal einen Termin bei einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle
bekommen haben !

- Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Ihnen vom Insolvenzgericht ein Treuhänder zur
   Seite gestellt.
- Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht
   mehr statthaft.
- Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden keine Zinsen mehr berechnet.
   Ihre Schulden können nun nicht mehr „wachsen“.
- Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nur noch der pfändbare Teil Ihres
   Einkommens zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger Verwendung finden.
- Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens rück die Restschuldbefreiung in greifbare Nähe.