Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren

Der Ablauf einer Schuldenbereinigung in vier Schritten :

1. Der Anfang
Sie haben uns den Auftrag erteilt, die Kosten des Verfahrens sind transparent geklärt. Wir erstellen eine Übersicht über die Gläubiger und deren jeweiligen Verfahrensvertreter anhand der uns von Ihnen überlassenen Unterlagen.
Wir ermitteln die Gesamtschulden und prüfen Möglichkeiten einer Gesamtrate anhand Ihres Einkommens unter Berücksichtigung aller weiteren notwendigen Lebenshaltungskosten.

 2. Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern
Nach Eingang der Unterlagen in unserer Kanzlei, werden wir Ihre Gläubiger anschreiben und mitteilen, dass wir Sie rechtlich in der Angelegenheit einer Schuldenbereinigung vertreten. Wir stellen Ihren Gläubigern anhand einer vorläufigen Gläubigerübersicht die gegenwärtige Einnahmen / Ausgabensituation dar. Weiterhin werden wir Ihre Gläubiger bitten, uns die aktuelle Höhe ihrer offenen Forderungen nebst Kosten und Zinsen mitzuteilen.

3. Der Schuldenbereinigungsplan
Wir fertigen den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Daraufhin wird Ihren Gläubigern ein Angebot unterbreitet, wie Ihre Schulden bereinigt werden sollen, z.B. Ratenzahlungen, Stundungen, Erlass oder Teilerlass, etc.

4. Das Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung
Lässt sich keine Einigung mit allen Gläubigern erzielen, besteht die Möglichkeit auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird durch unsere Kanzlei ein Antrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht für Sie gestellt. 
Stufe drei – Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches - ist hierbei jedoch zwingende Voraussetzung. 
ACHTUNG – viele Anbieter lassen Sie mit diesem unübersichtlichen Antragsverfahren allein. Diese Anbieter leisten nur den außergerichtlichen Einigungsversuch und stellen Ihnen über dessen Scheitern die „Bescheinigung einer geeigneten Stelle“ aus.
Die Restschuldbefreiung wird ebenfalls durch uns mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Gleichsam die Stundung der gerichtlichen Verfahrenskosten. Nach einer Wohlverhaltensphase (diese läuft 3 Jahre) können Sie dann von Ihren Schulden durch das Insolvenzgericht befreit werden.


In der Praxis ist entgegen aller Versprechungen kaum damit zu rechen, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern auf der Basis eines Planes und einem Schuldenerlass nach sechs Jahren kommt.  
Von der Mandantsübernahme durch uns bis zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim jeweils zuständigen Insolvenzgericht vergehen regelmäßig neun Wochen. 

Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Ihnen vom Insolvenzgericht ein Treuhänder zur Seite gestellt. 
Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr statthaft.
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden keine Zinsen mehr berechnet. Ihre Schulden können nun nicht mehr „wachsen“
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nur noch der pfändbare Teil Ihres Einkommens zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger Verwendung finden. 
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückt die Restschuldbefreiung in greifbare Nähe.

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