Kosten

Trotz aller Schulden - Sie können sich unsere Arbeit leisten, weil wir Ihnen bei der Neugestaltung Ihrer Vermögensverhältnisse zeigen, wie Sie die richtigen Prioritäten setzen. 
Viele unserer Mandanten haben in der Privatinsolvenz mehr Geld zur freien Verfügung als vorher und sind trotzdem in der Lage, ihre Schulden zu tilgen. 
Zögern Sie nicht, uns anzurufen. In einem persönlichen Gespräch können wir die nächsten Schritte besprechen. Wir garantieren vollständige Kostentransparenz und versuchen stets auf Basis der Beratungshilfe abzurechen - kostenfrei für Sie.


Beratungshilfe :
Sie haben die Möglichkeit, bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für die anwaltliche Beratung und Tätigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Wird Ihnen der Beratungshilfeschein bewilligt, so entstehen Ihnen lediglich Kosten in Höhe ihres pauschalen Eigenanteils in Höhe von € 15.
Für die Beantragung des Beratungshilfescheins wenden Sie sich an das örtlich zuständige Amtsgericht. Sie müssen dort vorlegen : aktuelle Gehaltsabrechnung, ALG Bescheid, Wohngeldbescheid, Mietvertrag, Nachweis über Nebenkostenzahlungen ( Kontoauszüge ), Nachweis über regelmäßige Zahlungen an Dritte ( Kontoauszüge ). Weitere Informationen erteilt Ihnen das Amtsgericht.

Sollte Ihnen das Amtsgericht keine Beratungshilfe bewilligen, so werden wir eine für Sie tragfähige Lösung erarbeiten. Zögern Sie nicht uns anzurufen. Für uns sind Sie kein Bittsteller sondern ernstzunehmender Mandant !

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